Die Pflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung ist Pflicht, wie der Name schon sagt. Es gibt nur wenige Versicherungen, zu denen der Bürger verpflichtet ist. Zum einen wäre da die Krankenversicherung zu nennen. Jeder deutsche Bürger ist verpflichtet, eine Krankenversicherung zu besitzen. Arbeitnehmer sind üblicherweise über die gesetzlichen Krankenkassen versichert. Selbstständige und Freiberufler dürfen sich privat versichern, doch zum Abschluss einer solchen Krankenversicherung sind auch sie verpflichtet. Auch die Rentenversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen (für Arbeitnehmer). Die Beiträge werden beim Arbeitnehmer direkt vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber zusammen mit dem Beitrag für die Krankenversicherung an die Krankenkasse überwiesen. Selbstständige und Freiberufler müssen die Beiträge an die Rentenversicherung selbst überweisen, können sich aber von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Sie sollten dann aber in anderer Form für das Alter vorsorgen. Arbeitnehmer hingegen können sich nicht befreien lassen und sich anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in anderer Form für das Alter absichern. Solche Maßnahmen können nur als zusätzliche Vorsorge getroffen werden.